14.11
2020

Aufbaucurricula: Motivationsschreiben und Lebenslauf

Für die Aufbaucurricula Sexualpädagogik, Sexualberatung sowie Sexualtherapie gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Teilnahme, die in der jeweiligen Zielgruppe definiert sind. Für die Abklärung Ihrer Qualifikation für das angestrebte Aufbaucurriculum ist ein Motivationsschreiben und Lebenslauf erforderlich.

Die Teilnahme an den Sexuologischen Basiskompetenzen steht weiterhin allen Interessent*innen ab 18 Jahren offen!

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15.09
2015

Entwurf für ein Bundesgesetz zur Tilgung von Verurteilungen

Bereits im November 2013 (!) hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Österreich wegen der anhaltenden Vormerkung von Opfern der homophoben Sonderstrafgesetze verurteilt (E.B. et al v A 2013).

Erst jetzt, nahezu zwei (!) Jahre später, wird der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Urteils vorgelegt. Leider bewirkt er jedoch keine Umsetzung des Urteils. Die Diskriminierung der Opfer der homophoben Strafverfolgung wird auch mit diesem vorgeschlagenen Gesetz fortgesetzt.

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15.09
2015

Maßnahmenvollzug: Menschengerichtshof verurteilt Österreich (Stellungnahme)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Österreich vor kurzem einstimmig wegen überlanger Dauer der Überprüfung einer Anhaltung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt (Kuttner v Austria 2015). Das Urteil beinhaltet zudem eine wahre Abrechnung mit dem System des Maßnahmenvollzugs, das als schwer menschenrechtswidrig verurteilt wird. Österreichische Gerichte hingegen gießen noch Öl ins Feuer.

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13.07
2015

WHO Bericht 2015: "Sexual health, human rights and the law"

This report demonstrates the relationship between sexual health, human rights and the law. Drawing from a review of public health evidence and extensive research into human rights law at international, regional and national levels, the report shows how states in different parts of the world can and do support sexual health through legal and other mechanisms that are consistent with human rights standards and their own human rights obligations.

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14.11
2011

Verfassungsgerichtshof hebt Bindestrich-Verbot in Doppelnamen eingetragener PartnerInnen auf

In der Vergangenheit haben Behörden – bei der Anwendung des EPG – die Bestimmungen so interpretiert, dass der Doppelname bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften – im Gegensatz zu Doppelnamen bei Ehepaaren – ohne Bindestrich zu bilden und zu führen sei. Der Verfassungsgerichtshof hat nun entschieden, dass dies keine verfassungskonforme Auslegung der gesetzlichen Bestimmung ist. Weil bereits am Vorhandensein oder eben Fehlen eines Bindestriches bei Doppelnamen die sexuelle Orientierung erkennbar und dies eine unzulässige Diskriminierung wäre.

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06.12
2005

Appell österreichischer Sexualwissenschaftler an die Uni-Reformer

Derzeit wird an allen österreichischen Universitäten und Hochschulen an den neuen, nach dem Bologna-Prozess zu entwickelnden Bakkalaureats-, Magister- und Doktoratsstudien gearbeitet. Anlässlich dieser Gelegenheit appellieren die Sexualwissenschaftler Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner (Universität Innsbruck) und Mag. Johannes Wahala (Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung) in einem offenen Brief an alle Human- und Sozialwissenschaftlichen Studienrichtungen an österreichischen Universitäten, bei der Neuerstellung der Studienpläne nicht – wie bisher – auf die Thematik der menschlichen Sexualität in ihren vielfältigen Ausdrucksformen zu vergessen.

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