Verfassungsgerichtshof hebt Bindestrich-Verbot in Doppelnamen eingetragener PartnerInnen auf

Mag. Johannes Wahala, Psychotherapeut/Sexualtherapeut, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung und Leiter der Beratungsstelle COURAGE ist froh darüber, "dass der homophoben Auslegung in der behördlichen Vollzugspraxis somit ein Riegel vorgeschoben wurde und die Stigmatisierung von gleichgeschlechtlich empfindenden Menschen damit – eine verfassungskonforme Interpretation der gesetzlichen Bestimmungen durch behördliche Organe vorausgesetzt – nicht mehr toleriert wird."

Die Beratungsstelle COURAGE begrüßt daher die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hinsichtlich der Verwendung von Bindestrichen für Doppelnamen, nämlich sowohl für gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Paare. "Dass es dabei lediglich um das Vorhandensein oder eben Fehlen eines einzigen Zeichens – nämlich um den Bindestrich zwischen zwei Familiennamen – geht, zeigt, wie schwierig es manchmal sein kann, homophobe Intoleranz und Diskriminierung von gleichgeschlechtlich empfindenden Menschen aufzuzeigen und sichtbar zu machen", ist Mag. Wahala überzeugt, dass sich im EPG noch weitere homophobe Interpretationsspielräume und eben auch solche diskriminierenden Bestimmungen finden lassen.

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