Bundesregierung rekriminalisiert "nicht normale" Jugendsexualität

2011 hat die EU nach einem Aufruf der deutschsprachigen sexualwissenschaftlichen Vereinigungen und der European Federation of Sexology die EU-Kinderpornografie-Gesetzgebung (die als “Kinder” alle Menschen bis 18 erfasst) repariert und Ausnahmen für einverständlichen Austausch intimer Bilder zwischen sexuell mündigen Menschen zugelassen, wenn die Bilder keiner einzigen dritten Person zugänglich gemacht werden. 2015 haben Österreich (nach einem Aufruf der österreichischen Kinderschutzorganisationen) und Deutschland dies umgesetzt. Seitdem ist “Sexting” zwischen sexuell Mündigen (also über 14-Jährigen) nicht mehr kriminell. 2023 will die Justizministerin Alma Zadić (Grüne) das wieder rückgängig machen und die Ausnahme auf maximal fünf Jahre Altersunterschied beschränken. …

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